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Gesetzesänderungen wegen Coronavirus-Krise - betreffend NÖ Gemeindeordnung 1973


Am 16 April 2020 wurden in Niederösterreich in der

25. Landtagssitzung Änderungen betreffend NÖ Gemeindeordnung und NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz behandelt.


Im Landtag wurde das NÖ-COVID-19-Gesetz beschlossen. Konkret geht es um 23 Landesgesetze, die geändert wurden mit der Begründung, damit Gemeinden weiterhin handlungsfähig bleiben. Die umstrittenen Regelungen betreffend NÖ Gemeindeordnung und NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ beschlossen. Die Grünen lehnten die Änderungen ab.


Die Grünen sprachen sich generell dafür aus, dass Sitzungen und Gemeindearbeit in gewohnter Form stattfinden. In derartigen Krisenzeiten, in denen tausende Menschen tagtäglich ihren Aufgaben nachkommen wie ÄrztInnen, PflegerInnen, Handelsangestellte usw., muss es laut den Grünen auch möglich sein, dass ein Gemeinderat unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsbestimmungen zusammentritt, genauso wie es der Nationalrat und die Landtage tun!

In allen NÖ Gemeinden gelten derzeit folgende Änderungen:

o Sitzungen können für die Dauer der Krise seltener stattfinden, als bisher gesetzlich pro Jahr vorgesehen war. Der / die BürgermeisterIn entscheidet, ob und in welcher Form Sitzungen abgehalten werden.

o Welche technischen Möglichkeiten die Gemeinde nutzt bzw. etabliert (z.B. online Meetings) entscheidet ebenfalls der BürgermeisterIn.

o Gemeinderats- sowie Gemeindevorstandssitzungen können per Videokonferenz stattfinden.

o Germeinderatsbeschlüsse sind nun auch per Umlaufbeschluss möglich.

Gegenanträge, Abänderungsanträge und Zusatzanträge sind im Umlaufbeschluss Verfahren jedoch nicht möglich! Konkret heißt dies, dass es damit für die Oppositionsparteien bei Umlaufbeschlüssen keine demokratiepolitischen Instrumente gibt!  

Mit diesen geänderten Bestimmungen wird der Gemeinderat zu einem Abnick- und Beschlussorgan des Bürgermeisters - dies ist besorgniserregend.  Die beschlossenen Abänderungen gelten meist bis 31 Dez 2020, teilweise gibt es keine gesetzte Ablauffrist für derzeit gültige Änderungen.  

35 Ansichten2 Kommentare

2 comentarii



paget.robert
14 mai 2020

.....und es gibt keine Niederösterreich weite Protestbewegung, der man sich anschließen kann? was sagen die St. Pöltner Berater dazu? Hat es dazu in den Medien (zB NÖN) schon Berichte gegeben?.. Gibt es einen "Plan B"?

ein besorgter Robert

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