Das Verfahren zur Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) „Tagbau Grafenegg“ läuft. Es ist NICHTS ENTSCHIEDEN und es liegen bisher keine behördlichen Genehmigungen für das Projektvorhaben der Firma Rohrdorfer und Herrn Metternich vor!
Aktueller Status:
§ Die geänderten Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), eingereicht Ende Dezember 2019, sind in Prüfung durch die zuständige Behörde (Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht) in St. Pölten.
§ Die MG Grafenegg erhielt diese geänderten UVE Unterlagen im Februar 2020 und übermittelte ihre Stellungnahme dazu im Juni 2020(Zusammenfassung unten).
§ Die zuständige Umweltanwaltschaft in St. Pölten wies die Projekt-Unterlagen aufgrund von weiterhin bestehenden Untersuchungsdefiziten erneut zurück zur Verbesserung. Fehlende Unterlagen, nicht adressierte Beanstandungen aus der UVE-Ersteinreichung, sowie generelle Ungereimtheiten wurden beanstandet.
§ Wir stellten im Juli 2020 zwei Auskunftsbegehren an die zuständige Behörde betreffend Naturschutz (siehe Nächste Schritte) und Stellungnahme des zuständigen Standortanwalts. Der Standortanwalt - er vertritt die Interessen der Wirtschaft - übermittelte jedoch innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme zur UVE an die Behörde.
§ Die UVE Unterlagen sind nach wie vor nicht öffentlich; damit ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme durch die Bürgerinitiative Lebensqualität Grafenegg[1] oder unmittelbar betroffene Anrainer möglich.
[1] Formale rechtliche Gründung der Bürgerinitiative lt. UVP Gesetz erst nach öffentlicher Auflage der UVP möglich
UVE Prüfung und Stellungnahme der MG Grafenegg zur UVE (Juni 2020):
Anders als im Vorjahr hatten wir nun - als gewählte Mandatare - erstmalig Zugang zu den UVE Unterlagen.
Gemeinsam mit ausgewählten Experten prüften wir viele hunderte Seiten. Basierend darauf schickten wir dem Bürgermeister und allen Gemeinderäte am 15. März 2020 ein Schreiben, wonach das Projektvorhaben der Firma Rohrdorfer und des Grundbesitzers Herrn Tassilo Metternich-Sándor aus einer Reihe an einreichungsrelevanten Gründen abzulehnen ist, insbesondere auch aus politischen, Klima- und Umwelt-relevanten sowie gesellschaftlichen Gründen. Wir begründeten dies in einem umfassenden Schreiben mit Einwendungen zu 16 Punkten.
Weiters forderten wir die Gemeindemandatare auf, gemeinsam einen expliziten Gemeinderatsbeschluss zu fassen wonach die MG Grafenegg von sich aus keine Umwidmung der besagten Parzellen[2] in „Grünland Materialgewinnungsstätten“ vornehmen wird, und diese Beschlussfassung der BH Krems bzw. der Landesregierung NÖ umgehend schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
(Foto: copyright Bürgerinitiative)
[2] Die „Parzellen“ bezeichnen die Grundstücke Nr. 160/3, 708, 722 in der KG Kamp, Besitzer Herr T. Metternich
Punkte der Stellungnahme der MG Grafenegg vom Juni 2020 (Pkte 1-5 von uns Grünen Grafenegg; Pkt 4 (netto) 6, 7, (Gemeinde):
1. Schutz des Trinkwassers: Parzellen liegen in Wasserwirtschaftlichem Vorranggebiet für die Trinkwasserversorgung; im Westen angrenzend liegt ein Wasser-Schongebiet
2. Gefahr von negativen Auswirkungen etwaiger Kiesgruben auf den Grundwasserspiegel und Verdunstung
3. Erhaltung der wertvollen Böden als hochwertiges Ackerland für die Nahrungsmittelproduktion; dieser Punkt wurde auf unsere Initiative hin erstmals übernommen.
4. Kurhof Widmung „Erhaltenswerte Gebäude im Grünland“: Einhaltung eines Mindestabstandes von 300 m zum Schutz von Menschen
5. Hinweis auf Altlasten: 2 mögliche frühere Gruben zu Deponiezwecken (zu untersuchen).
6. Lichtverschmutzung durch Beleuchtungsanlangen während Dämmerungs-, Abend- und Nachstunden (Siedlungsgebiete Kamp/Haitzendorf)
7. Rechtswidriger Vertrag: Die UVE Unterlagen wurden von Rohrdorfer im April 2019 erstmalig eingereicht. Bereits etwa 2 Monate davor (!) im Februar 2019 unterschrieb der Bürgermeister für die MG Grafenegg mit der Firma Rohrdorfer eine Dienstbarkeitsvereinbarung (Vertrag) „betreffend einer zweimaligen Überbrückung der Gemeindestraßen mit Fly-Over Konstruktion und der gleichzeitigen Unterquerung dieser Straßen mit einer Förderbandanlage“. Nunmehr im Juni 2020 kommt man zum Schluss, dass dieser Vertrag „gesetzeswidrig und damit nichtig“ wäre. Wie dieser Vertrag vorzeitig im Gemeinderat beschlossen und schließlich im Februar 2019 unterschrieben werden konnte, bevor überhaupt die UVE Erstunterlagen eingereicht waren und die Gemeinde detaillierte Kenntnisse zum Projektvorhaben erlangte, ist zumindest bemerkenswert.
Grundbesitzer der Parzellen ist Herr Tassilo Metternich-Sándor.
Vor etwa 15 Jahren begann das Land NÖ mit umfassenden Kultur-Investitionen in Grafenegg. Die NÖ Kulturwirtschaft und Intendant Rudolf Buchbinder etablieren die Konzertbühnen in Grafenegg erfolgreich als internationalen Kulturstandort.
2017 jedoch schließt Herr Metternich einen Optionsvertrag und Abbauvertrag mit der Firma Rohrdorfer zur maximalen und langjährigen Ausbeutung von Sand, Kies, Schotter auf den Parzellen; ein industrielles Projektvorhaben unmittelbar und direkt auf dem Weg zum Schloss & Kunstgenuss in Grafenegg.
In einer Pressemeldung (Juli 2020) informierte das Land NÖ über „50 Jahre Vertragsverlängerung bis 2070“ zwischen der Familie Metternich-Sándor und der NÖ Kulturwirtschaft. „Grafenegg ist kultureller Leuchtturm in Niederösterreich mit Strahlkraft in die Welt hinaus“, so das Zitat der Landeshauptfrau. Betriebspflicht und Instandhaltung von Grafenegg werden übernommen, Investitionen in der Höhe von 4,9 Millionen Euro werden Herrn Metternich-Sándor gleichzeitig abgelöst.
Vereinbarkeit - oder Unvereinbarkeit?: Kulturregion mit hochqualitativen Konzerten, internationalen Orchestern, Interpreten und Dirigenten und industriellen Kiesgruben; jedenfalls "Stoff zum Nachdenken"!
Nächste Schritte:
- Bearbeitung der Beanstandungen durch den Projektwerber Rohrdorfer
- Vögel Kartierung: der zuständige Amtssachverständige für Naturschutz fordert eine Kartierung zum ‚Status des Kiebitzes im Projektgebiet‘. Die durchgeführte Ersterhebung im Frühsommer 2019 entsprach nicht dem Methodenstandard zur Erfassung der Brutvögel. Firma Rohrdorfer erhielt einen Verbesserungsauftrag, die erneute Erhebung zum Vorkommen des Kiebitzes kann frühestens zwischen März und Ende Mai 2021 erfolgen. Die Ergebnisse daraus sind der Behörde zu übermitteln. (Foto: Quelle Wikipedia)
- Erneute Einreichung von geänderten UVE Projektunterlagen sind frühestens in der 2. Jahreshälfte 2021 zu erwarten.
Damit das Unmögliche möglich wird. Vieles ist in Bewegung geraten, nicht zuletzt in unserer Gemeinde. Die wiederholten UVE Stellungnahmen der Umweltanwaltschaft und erstmalig der Gemeinde enthalten relevante Einwendungen gegen das Vorhaben. Die NÖ Kultur verfolgt eine klare und langjährige Strategie für eine ganzjährige Nutzung von Grafenegg; zukünftig sollen auch sogenannte „Green Events“ stattfinden.
Aufstehen und sich engagieren – als Bürger und Bürgerinnen und politisch als Mandatare - haben diesen "Zwischenerfolg" ermöglicht.
Setzen wir uns gemeinsam entschieden für die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen ein. Der in der Raumplanung ausgewiesene hochwertige Grund und Boden soll nicht für immer vernichtet sein, sondern für die Menschen und die Produktion von Lebensmitteln erhalten bleiben! Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin.
Die Grünen Grafenegg & Die Bürgerinitiative 'Lebensqualität Grafenegg'
Fotoanimation: Sicht auf Haitzendorf / Kamp (aus dem Süden, von Richtung S5); copyright Die Bürgerinitiative
Foto: Sicht auf Haitzendorf / Kamp (aus dem Süden, von Richtung S5)
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